Gießereimechaniker/-in - Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 inklusive schriftlicher und praktischer Musterprüfung
Musterprüfung M 0690, Verordnung vom 2. Juli 2015
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Beschreibung
Die PAL veröffentlicht für den neu geordneten Gießereimechaniker/-in einen Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1. Darin werden die Vorgaben aus der Verordnung vom 2. Juli 2015 erläutert und veranschaulicht. Außerdem enthält der Leitfaden eine vollständige praktische Musterprüfung mit schriftlichen Aufgabenstellungen. Die Modernisierung des Ausbildungsberufs Gießereimechaniker/-in war erforderlich, um den veränderten Anforderungen der Berufspraxis Rechnung zu tragen. Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Gießereimechaniker/-in in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Die PAL wird für die Abschlussprüfung Teil 1 ab Frühjahr 2017 und die Abschlussprüfung Teil 2 ab Sommer 2018 Prüfungen anbieten. Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahrs durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt. Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte: Handformguss Maschinenformguss Druck und Kokillenguss Feinguss Schmelzbetrieb oder Kernherstellung. Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden.