Beurkundungen im Kindschaftsrecht
Eine Darstellung für die Praxis der Jugendämter, Notare, Konsularbeamten, Gerichte und Standesämter
Sonstiges kartoniertes Buch
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Beschreibung
Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden. Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie einschlägiger Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für diese 9. Auflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert. Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist berücksichtigt.
Pressestimmen
Der unverzichtbare Ratgeber für die Beurkundungspraxis!"Auch für die Neuauflage gilt mehr denn (...): Das Werk ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Urkundstätigkeit im Jugendamt. Es dürfte kaum eine Fragestellung aus der Praxis geben, für welche die Urkundsperson darin nicht hilfreiche, stets überzeugend begründete Antworten und fundierte Praxistipps findet." (Petra Birnstengel, Das Jugendamt 2022, S. 122 f.) "Der 'Knittel' (..) hat sich inzwischen fest etabliert und ist für den Bereich Kindschaftsrecht unabdingbar (und) sollte daher auf dem Schreibtisch einer jeden Urkundsperson im Jugendamt stehen und ist auch für Notare uneinegschränkt zur Anschaffung empfohlen." (Dr. Torsten Jäger, MittBayNot 2022, S. 219)
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Autorenportrait
Autoreninfo: Prof. Dr. iur. Bernhard Knittel, ehem. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München.
Inhalt
us dem Inhalt: - Beurkundungen im Jugendamt: Verfahren, Gegenstand, Organisation und Praxis, Rechtsmittel und konkurrierende Zuständigkeiten Einzelne Fälle der Beurkundung Beurkundungen anderer Stellen: Notare, Konsularbeamte, Gerichte, Standesämter Gesetzestexte (BeurkG sowie Auszüge sonstiger Rechtsvorschriften, z.B. aus SGB VIII, PersonenstandsG u.a.) Protokollierungshilfen