Schul & Unibuch der Rechtsethik und Geschichtsphilosophie - II
Abwehrrechte Anspruchsrecht Kategorisches Imperativ Deontologie Kant, Habermas Kritik der reinen Theoretischen Vernunft Kritik der reinen Praktischen Vernunft Moralische Realismus
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Beschreibung
Denn Gerechtigkeit betrifft immer Fragen des Gebens und Nehmens, das Zuteilen und Korrigieren. Und deshalb kann man in diesen Bereichen immer ein Zuviel und zu wenig treffen. Und deshalb geht es auch bei der Gerechtigkeit um eine rechte Mitte. Sie wird nochmal genauer unterteilt. Erstens gibt es die sogenannte ausgleichende Gerechtigkeit, die betrifft den Verkehr zwischen einzelnen Personen. Und davon gibt's nochmal zwei Arten. Einmal gibt es freiwilligen Verkehr. Der beruht eben auf freiwillig getroffenen Abmachungen. Da geht es um Kauf, Verkauf, Miet, Darlehen, Bürgschaft, Hinterlegung und dergleichen. Also das, was wir heutzutage im Bereich des Zivilrechts am ehesten nennen würden. Zweitens gibt es den unfreiwilligen Verkehr. Der besteht in heimlichen oder offenen Vergehen. Da geht es um Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Ehebruch, Verleumdung. Also das, was wir heute im Wesentlichen als den Bereich des Strafrechts verstehen würden. Und jeweils geht es darum, eine rechte Mitte zu treffen.
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Autorenportrait
Heinz Duthel, M.Ph. www.lesen.one - www.duthel.info