ROG - Kommentar
Raumordnungsgesetz Kommentar
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Beschreibung
Nachdem der Bundesgesetzgeber zur Verwirklichung seiner Ziele zum Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie der erneuerbaren Energien zunächst das Fach- und Bauplanungsrecht modifiziert hatte, ist nun das ROG mit dem ROGÄnderungsgesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) zum Teil tiefgreifend novelliert und in seiner Bedeutung weiter gestärkt worden. Mit Rücksicht auf die Abweichungsgesetzgebung der Länder (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GG) tritt das ROGÄnderungsgesetz erst am 28. September 2023 in Kraft. Das ROGÄnderungsgesetz vom 22. März 2023 novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich: Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen Ergänzung der bundesgesetzlichen Grundsätze der Raumordnung Legaldefinition für 'in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung' Wegfall der Eignungsgebiete Erleichterung der Überwindung von Zielen der Raumordnung durch Stärkung des Zielabweichungsverfahrens Änderungen bei den Planerhaltungsvorschriften Pflicht zur Anpassung der Landesraumordnungspläne an Bundesraumordnungsziele Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren durch die Raumverträglichkeitsprüfung Der ROG Kommentar zeichnet sich durch eine praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch aus. Die herrschende Meinung wird durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum im Detail nachgezeichnet und kritisch beleuchtet; dies schafft Verlässlichkeit in der praktischen Arbeit. Der Kommentar stellt darüber hinaus die Rechtslage nicht nur dar, sondern gibt - unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts. Abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Kommentar sowohl an Praktiker:innen in Behörden, Ministerien und Anwaltschaft als auch an die Wissenschaft.